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   FG Schleswig-Holstein, 07.06.2012 - 1 K 130/09   

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https://dejure.org/2012,22127
FG Schleswig-Holstein, 07.06.2012 - 1 K 130/09 (https://dejure.org/2012,22127)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07.06.2012 - 1 K 130/09 (https://dejure.org/2012,22127)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07. Juni 2012 - 1 K 130/09 (https://dejure.org/2012,22127)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Dauerhafte Minderung des Teilwerts einer als Finanzanlage gehaltenen 100%igen GmbH-Beteiligung bei Vornahme einer Teilwertzuschreibung durch eine Tochtergesellschaft auf ihre Fremdwährungsverbindlichkeiten; Herbeiführung einer bilanziellen Überschuldung durch eine ...

  • Betriebs-Berater

    Teilwertabschreibung auf GmbH-Anteile bei Währungskursverlusten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Teilwertabschreibung auf eine 100%ige Tochtergesellschaft mbH zum 31. Dezember 2000

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit einer Teilwertabschreibung auf eine 100%ige Tochtergesellschaft mbH zum 31. Dezember 2000

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ermittlung des Teilwerts einer 100%igen GmbH-Beteiligung auf der Ebene der Muttergesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit einer Teilwertabschreibung auf eine 100-prozentige Tochtergesellschaft

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Teilwertabschreibung auf eine 100%ige GmbH-Beteiligung

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Teilwert der Tochtergesellschaft bei bilanzieller Überschuldung

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Keine Teilwertabschreibung bei Verlusten aus Fremdwährungsdarlehen der Tochter

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2012, 3134
  • DB 2012, 1901
  • EFG 2013, 499
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 23.04.2009 - IV R 62/06

    Keine gewinnmindernde Berücksichtigung eines veränderten Wechselkurses von

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.06.2012 - 1 K 130/09
    Bei einer Restlaufzeit der Fremdwährungsverbindlichkeiten von etwa 10 und mehr Jahren ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sich Währungsschwankungen im Zeitverlauf in etwa ausgleichen (Anschluss an BFH, Urteil vom 23. April 2009 IV R 62/06, BStBl II 2009, 778).

    Das Einspruchsverfahren ruhte bis zum Abschluss des Verfahrens des Bundesfinanzhofs IV R 62/06 betreffend Teilwertzuschreibungen auf Fremdwährungsverbindlichkeiten.

    Nach Ergehen des Revisionsurteils des Bundesfinanzhofs vom 23. April 2009, BStBl II 2009, 778 wies das FA den Einspruch mit Einspruchsentscheidung vom 12. Juni 2009 zurück.

    Nach den hierzu vom Bundesfinanzhof im Urteil IV R 62/06 vom 23. April 2009, BStBl II 2009, 778 aufgestellten Grundsätzen begründet ein Kursanstieg der Fremdwährung grundsätzlich keine dauerhafte Werterhöhung der Verbindlichkeit, wenn diese am Bilanzstichtag noch eine Restlaufzeit von 10 oder mehr Jahren hat.

  • BFH, 21.09.2011 - I R 89/10

    Teilwertabschreibung auf börsennotierte Aktien im Anlagevermögen bei

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 07.06.2012 - 1 K 130/09
    Die nach dem Urteil des BFH vom 21. September 2011 I R 89/10, BFH/NV 2012, 306 für die Bewertung börsennotierter Aktien des Anlagevermögens geltenden Grundsätze können nicht auf die Bewertung von Fremdwährungsverbindlichkeiten übertragen werden.

    Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 21. September 2011 I R 89/10, BFH/NV 2012, 306 betreffend die Bewertung börsennotierter Aktien rechtfertigt ebenfalls keine andere Beurteilung.

  • BFH, 04.02.2014 - I R 53/12

    Anteilsbewertung und Währungsschwankungen

    Die dagegen gerichtete Klage wurde vom Finanzgericht (FG) abgewiesen (Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 7. Juni 2012  1 K 130/09, Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 499).
  • FG Baden-Württemberg, 15.06.2015 - 2 V 2786/13

    Aussetzung der Vollziehung: Teilwertzuschreibung bei einem befristeten

    Ausgehend von der Prämisse, dass es bei Fremdwährungsverbindlichkeiten entscheidend auf die Restlaufzeit des Darlehens ankomme, hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass jedenfalls bei einer Restlaufzeit von ca. zehn Jahren davon auszugehen sei, dass sich Währungsschwankungen grundsätzlich ausgleichen (BFH-Urteil vom 23. April 2009 IV R 62/06, BFHE 224, 564, BStBl II 2009, 778, dem zustimmend BFH-Urteil vom 4. Februar 2014 I R 53/12, BFH/NV 2014, 1016 m.w.N. zu weiteren Senatsentscheidungen, die diese Auffassung zugrunde legen sowie die instanzgerichtlichen Entscheidungen Finanzgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Oktober 2013 3 V 2781/13, juris; Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 7. Juni 2012 1 K 130/09, EFG 2013, 499; Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 6. Juli 2011 4 K 287/10, EFG 2012, 706; FG München, Urteil vom 18. Oktober 2010 13 K 2802/08, DStRE 2012, 142).
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